TOWA Baumarbeiten:
Ihr Experte für Baumfällung im Saarland
Bäume fällen ist eine gefährliche und anspruchsvolle Arbeit. Sie sollte daher nur von ausgebildetem Personal ausgeführt werden. Wenn Sie auf der Suche nach einem absoluten Profi sind, dann sind Sie bei uns genau richtig.
Übrigens! Baumfällungen sind auf privaten Grundstücken ganzjährig zulässig. Fragen Sie uns

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Baumfällungen Saarland

Wenn es um Baumfällung im Saarland geht, ist TOWA Baumarbeiten Ihr professioneller und zuverlässiger Ansprechpartner. Egal ob motormanuelle Fällung (der Baum kann frei zu Fall gebracht werde), Fällung aus einer Hubarbeitsbühne heraus, Fällung mittels Seilklettertechnik (oft bei beengten Platzverhältnissen) oder Spezialfällungen unter Zuhilfenahme eines Mobilkranes. Wir haben immer die sicherste und beste Lösung für Sie.

Baumfällung motormanuell

Die motormanuelle Baumfällung ist die einfachste und meist auch die günstigste Art einen Baum zu fällen. Es gibt folgende Möglichkeiten:
Fällung normalstehender Bäume ohne Hilfsmittel
Schnittmaßnahmen in der Krone dienen insbesondere bei Jungbäumen der Entwicklung und dem Aufbau, später der Erhaltung von vitalen, gesunden und verkehrssicheren Bäumen, welche die vorgesehenen Funktionen möglichst lange erfüllen können.
Fällung rückhängender Bäume durch Unterstützung einer Seilwinde
Tote und gebrochene Äste ab Schwachaststärke sind abzuschneiden. Wundbehandlungsstoffe dürfen nicht aufgetragen werden. Hier geht es in erster Linie um die Wiederherstellung der Verkehrssicherheit.

Baumfällung mittels Hubarbeitsbühne

Unter bestimmten Bedingungen, ist die Fällung eines Baumes auf herkömmliche Weise nicht möglich.
Für die Fällung von Bäumen, die von oben herab abgetragen werden müssen, schreibt die Berufsgenossenschaft vor, zunächst immer das Arbeitsverfahren mit dem geringsten Gefahrenpotenzial zu wählen.
Dies ist der Einsatz einer Hubarbeitsbühne.

Baumfällung per Seilklettertechnik

Ist der Zugang zum Baum für eine Hubarbeitsbühne nicht möglich, weil es keine geeignete Zufahrtsmöglichkeit gibt, kommt die Seilklettertechnik zum Einsatz.
Das Spezialverfahren darf nur von speziell ausgebildetem Personal und unter strengen Auflagen was die Absicherung angeht ausgeführt werden.

Baumfällung mittels Mobilkran

In seltenen Fällen, kommt der Einsatz eines Mobilkranes in Verbindung mit der Seilklettertechnik in Betracht.
Handelt es sich um größere Stückzahlen von Bäumen oder sind die Weg zum Entsorgen der Schnittmassen zu weit oder beschwerlich, kann dieses Arbeitsverfahren eine effizienzsteigernde Lösung sein.

Fragen und Antworten

Ist die Bauminspektion wirklich kostenlos?
Ganz genau: Die Bauminspektion bei Ihnen vor Ort ist für Sie vollkommen kostenlos und mit keinerlei Verpflichtung verbunden, unsere Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen.
Was kostet eine Baumfällung im Saarland?
Die Kosten für unsere Dienstleistungen richten sich … nach dem zeitlichen Aufwand (größerer Baum = mehr Arbeit), dem benötigten Personal- und Maschineneinsatz, möglichen Material- und/oder Entsorgungskosten sowie gegebenenfalls externen Ausgaben, wie z. B. erforderlichen Straßensperrungen. Vereinbaren Sie einen Termin für eine kostenlose Bauminspektion. Erzählen Sie uns dabei mehr über Ihr Anliegen. Bereits während dieser Inspektion entwickeln wir ein individuelles Konzept, das genau auf Ihren Bedarf abgestimmt ist – sobald dieses steht, erhalten Sie von uns eine klare Kostenübersicht. Mit dem vertraglich vereinbarten Preis können Sie anschließend sicher planen – unerwartete Zusatzkosten am Ende des Projekts, wie sie bei manchen Anbietern vorkommen, gibt es bei uns nicht. Wichtiger Hinweis: Wir sind kein Billig-Anbieter – und wir raten ausdrücklich davon ab, mit solchen zu arbeiten. Niedrige Preise gehen fast immer zulasten von Qualität und Sicherheit. Viele unserer heutigen Kunden haben zunächst Billig-Anbieter beauftragt und sich aufgrund unzureichender Ergebnisse anschließend an uns gewandt. Bedenken Sie: Wer billig kauft, kauft doppelt. Aber keine Sorge – das bedeutet natürlich nicht, dass Sie bei uns 100 € pro Stunde zahlen müssen. Wir sind schließlich keine Autowerkstatt ;-). Sprechen Sie einfach mit uns: Gerne können Sie uns auch einen Budgetrahmen nennen, und wir passen unser Konzept – soweit möglich – daran an. Am Ende zählt für uns nur eines: Dass Sie mit dem Ergebnis rundum zufrieden sind.
Nimmt TOWA Baumarbeiten den gesamten Grünschnitt mit?
Hier orientieren wir uns ganz an Ihren Wünschen. Wenn Sie möchten, übernehmen wir selbstverständlich die komplette Entsorgung des Grünschnitts – so haben Sie keinerlei Aufwand. Sollten Sie diese Arbeit jedoch selbst erledigen wollen, um Kosten zu sparen, ist das für uns ebenso problemlos möglich.
Verfügt TOWA Baumarbeiten über eine Haftpflichtversicherung?
Selbstverständlich sind wir bestens abgesichert und verfügen über eine umfassende Haftpflichtversicherung für sämtliche Arbeiten. Wenn Sie vor der Auftragserteilung einen Nachweis über die Versicherungssummen wünschen, lassen Sie es uns einfach wissen – wir stellen Ihnen diesen gerne zur Verfügung.
Kommen Sie auch in meinen Ort?
Unser Einsatzgebiet umfasst das gesamte Saarland sowie Teile der angrenzenden Pfalz. Bitte beachten Sie: In Frankreich und Luxemburg sind wir nicht tätig.
Machen Sie auch komplizierte Baumfällungen?
Unsere Mitarbeiter sind hervorragend ausgebildet und wir verfügen über modernste Spezialmaschinen, um auch anspruchsvolle Arbeiten effizient auszuführen. Zudem haben wir Fachkräfte im Team, die speziell in der Seilklettertechnik geschult sind – so können wir jeden Baum, an jedem Standort professionell bearbeiten.
Wann dürfen Baumfällungen im Saarland durchgeführt werden?
Vereinfacht zusammengefasst gilt Folgendes: Hier spielt der Standort eine Rolle. In privaten Gärten dürfen Bäume grundsätzlich jederzeit gefällt werden – vorausgesetzt, Ihre Gemeinde hat keine Baumschutzverordnung erlassen. Stehen Bäume außerhalb von geschlossenen Ortschaften und Wäldern, kann unter Umständen ein Rodungsverbot vorliegen. Hier muss jeder Einzelfall geprüft werden. Alle Regelungen finden Sie im § 39 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG).
Kümmert sich TOWA Baumarbeiten um etwaige Genehmigungen?
Wenn für einen Baum eine Fällgenehmigung erforderlich ist, muss diese in erster Linie vom Eigentümer bei der zuständigen Gemeinde oder Stadt beantragt werden. Benötigen Sie dabei Unterstützung, stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Seite.
Warum ist es nicht sinnvoll den billigsten Anbieter zu beauftragen?
Der entscheidende Unterschied zwischen uns und Billiganbietern liegt in der Qualität – sowohl in der Beratung als auch in der Ausführung. Billiganbieter müssen zwangsläufig an Zeit und Qualität sparen, um günstiger sein zu können. Wir hingegen nehmen uns bewusst ausreichend Zeit, um Sie vor Ort ausführlich und kompetent zu beraten. So ermitteln wir genau, welche Arbeiten tatsächlich erforderlich sind – und führen nur diese aus. Auf diese Weise sparen Sie bereits Kosten, da unnötige Maßnahmen vermieden werden. Darüber hinaus sind all unsere Mitarbeiter bestens ausgebildet und beherrschen ihr Handwerk. Folgekosten durch unfachgemäß ausgeführte Arbeiten, die oft erst Monate später sichtbar werden und letztlich beim Kunden hängen bleiben, schließen wir damit zuverlässig aus.
Wie viel Zeit muss ich investieren damit TOWA Baumarbeiten für mich arbeiten kann
Für die Bauminspektion planen wir etwa 30–45 Minuten ein – bei umfangreicheren Projekten auch bis zu 60 Minuten. In diesem Termin besprechen wir gemeinsam mit Ihnen alle erforderlichen Arbeiten im Detail. Unsere Mitarbeiter erhalten anschließend eine Mitschrift inklusive Fotos. Dadurch können sie die Arbeiten weitgehend selbstständig und ohne Ihre Anwesenheit durchführen. Sinnvoll ist lediglich, dass Sie zu Beginn der Ausführung nochmals rund 15 Minuten einplanen, um unser Team kurz einzuweisen. Danach ist Ihre Anwesenheit nicht mehr erforderlich.
Wie lange muss ich warten, bis die Arbeiten bei mir durchgeführt werden?
Sobald uns Ihr schriftlicher Auftrag vorliegt, starten wir mit der Planung Ihres Projekts. In der Regel beginnen wir innerhalb von 6 Wochen mit den Arbeiten (je nach Umfang und Planungsaufwand kann es auch mal schneller gehen oder in seltenen Fällen länger dauern). Sollten Sie, aus welchen Gründen auch immer, unter Zeitdruck stehen finden wir dafür ganz sicher eine Lösung. Genauere Auskünfte erhalten Sie auf Nachfrage.
Welche Pflichten habe ich als Baumeigentümer?
Als Eigentümer eines Baumes sind Sie grundsätzlich für dessen Verkehrssicherheit verantwortlich. Das bedeutet, Sie müssen sicherstellen, dass durch Ihren Baum keine Gefahr für Dritte entsteht. Beispiele: Befindet sich Ihr Baum an der Grundstücksgrenze und hängen abgestorbene Äste in der Krone, könnten diese herabfallen und Passanten verletzen – hier sind Sie in der Pflicht, tätig zu werden. Steht der Baum einige Meter innerhalb Ihres Grundstücks, könnte aber durch Absterben oder Wurzelschäden (z. B. durch Pilzbefall) umstürzen und auf ein Nachbargrundstück fallen, tragen Sie ebenfalls die Verantwortung. Betrifft ein Baum ausschließlich Ihr eigenes Grundstück, liegt es zwar in Ihrem Ermessen, ob Sie handeln oder nicht – dennoch tragen Sie die Verantwortung für die Sicherheit Ihrer Familie und Gäste. Im schlimmsten Fall bleibt sonst ein belastendes schlechtes Gewissen zurück.
Muss ich eine Genehmigung beantragen, um meinen Baum fällen zu dürfen?
Die Regelungen zum Baumschutz unterscheiden sich von Gemeinde zu Gemeinde. Es kann sein, dass Ihre Gemeinde eine eigene Baumschutzverordnung erlassen hat. Diese geht über das Bundesnaturschutzgesetz hinaus und legt fest, in welchem Umfang Bäume zusätzlich geschützt sind. Üblicherweise gilt: Bestimmte Bäume – meist abhängig von Stammumfang und Baumart – dürfen nur mit Genehmigung gefällt oder stark zurückgeschnitten werden. Pflegeschnitte zur Erhaltung des Baumes und seiner Verkehrssicherheit sind dagegen ohne Genehmigung zulässig, solange das arttypische Erscheinungsbild nicht verändert wird. Auch abgestorbene Bäume benötigen in der Regel vor der Fällung eine Genehmigung. Bei Gefahr in Verzug darf sofort gehandelt werden – die Behörde ist jedoch im Nachgang zu informieren. Ob in Ihrer Gemeinde eine entsprechende Satzung gilt, erfahren Sie direkt bei der Verwaltung. Anträge auf Fäll- oder Schnittgenehmigungen müssen in der Regel vom Baumeigentümer gestellt werden – wir unterstützen Sie dabei jedoch gerne.
Wann ist der beste Zeitpunkt für eine Baumfällung im Saarland?
Je nachdem, ob Ihr Baum durch eine Baumschutzsatzung (kann bei der Gemeindeverwaltung erfragt werden) geschützt ist oder nicht, ist die Fällung ganzjährig oder in der Zeit von Oktober bis Februar zulässig. Dies muss im Einzelfall geprüft werden. Wir unterstützen Sie hierbei gerne.

Das sagen Baumbesitzer über TOWA Baumarbeiten:

Seit 1999 sind wir für Sie da und zählen seit dem über 5000 glückliche Kunden
4,9 von 5 Sternen
Ihre Mitarbeiter waren sehr höflich und zuvorkommend. Die Arbeit wurde zügig und sauber erledigt. Sehr zu empfehlen
Maria L., Wiebelskirchen
Es stimmte jeder Handgriff und die Arbeit war flott erledigt. Die Männer verstehen ihren Job. Vielen Dank gerne wieder!
Andreas K., Merchweiler
Ich war sehr positiv überrascht. Die Arbeiter waren pünktlich da, wussten bereits was zu erledigen ist und haben sauber gearbeitet. Es wurde sogar noch Grünschnitt mitgenommen, den ich vorher geschnitten hatte. Perfekt!
Heike S., Dillingen
Von A-Z vorbildlich. Bereits die erste Kontaktaufnahme war sehr herzlich von der Dame im Büro. Auch die Beratung vor Ort durch den Außendienst war professionell. Wir wurden bestens beraten und die Arbeiten fachmännisch ausgeführt. Wenn das mal bei jedem Handwerker so wäre.
Katja W., Wadgassen
Wir waren sehr zufrieden. Wenn wir wieder etwas haben, gerne wieder mit Ihrer Firma.
Paul R., Wadern
Die Kunden die in unsere Büro kommen sprechen uns regelmäßig auf unsere Außenanlage an, die seit mehreren Jahren von TOWA gepflegt wird. Wir bedanken uns für die tolle Arbeit.
Tim K., Homburg

Unser Betriebshof in Schiffweiler

Zentral und gut erreichbar

Unser Betriebshof befindet sich im Gewerbepark Klinkenthal in Schiffweiler. Über die Anschlussstellen Neunkirchen, Friedrichsthal oder Merchweiler, sind wir in alle Richtungen schnell zu Ihnen unterwegs.

Adresse Betriebshof

Gewerbepark Klinkenthal 39, 66578 Schiffweiler

Büroanschrift und Sitz

Wiesenstraße 11, 66557 Illingen

Kontaktdaten

06825 - 970 89 66, info@towa-baumarbeiten.de